Elektronische Gesundheitskarte


Ab 2015 gilt nur noch die eGK
Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ab dem 1. Januar 2015 allein gültiger, offizieller Versicherungsnachweis für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen. Bestehende Übergangsfristen treten zum Jahresende außere Kraft. Doch was bedeutet das für Patienten? Welche Informationen sind auf der eGK gespeichert? Und was sind ihre Vorteile? Antworten auf diese Fragen geben die Experten der DAK-Gesundheit.

Was passiert, wenn Versicherte im Januar zum Arzt gehen und noch eine alte Karte haben?

Seit 1. Januar 2014 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen. Jeder, der eine elektronische Gesundheitskarte erhalten hat, muss sie als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch vorlegen. Mit dem Jahr 2014 endet auch die Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2015 führt für gesetzlich Versicherte kein Weg mehr an der eGK vorbei. Ohne elektronische Gesundheitskarte müssen Patienten ihren Versicherungsschutz gegebenenfalls umständlich nachweisen.

Der Arzt hat zudem das Recht, die Kosten für eine Behandlung Patienten ohne eGK privat in Rechnung zu stellen. Diese Privatrechnungen werden nicht durch die Kasse erstattet. Besonders problematisch kann das Ausstellen eines Rezepts sein, denn hier hilft selbst der nachträgliche Nachweis des Versicherungsschutzes in der Regel nicht weiter. Eine Erstattung durch die Kassen erfolgt nicht, hierfür besteht keine Basis.

Was sind die Vorteile der eGK?

Die eGK markiert den Einstieg in eine moderne und auf hohem technischen Niveau gesicherte Datenverarbeitung und Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen. Hieraus erhoffen sich die Experten Vorteile für alle Beteiligten, also für die Versicherten, die Krankenkassen und die Ärzte.

Durch das Foto auf der eGK nimmt die Gefahr von Verwechslungen und für Missbrauch durch Dritte ab. Die Versichertenstammdaten sollen zukünftig online aktualisierbar sein. Somit entfällt der millionenfache Kartenaustausch bei Datenänderungen. Die eGK sichert zukünftig die standardisierte Verfügbarkeit von Notfalldaten und Informationen zur Arzneimitteltherapie. Zudem kann sie als Organspendeausweis, elektronisches Rezept und Patientenakte dienen, wenn der Versicherte diesen Funktionen zustimmt. Möglich ist zudem eine verschlüsselte Kommunikation der Daten, die auf der eGK gespeichert sind.

Wann neue Funktionen auf der eGK zur Verfügung gestellt werden, entscheidet die hierzu vom Gesetzgeber bestimmte Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik).

Werden bereits Daten auf der eGK gesammelt? Wenn ja, welche Daten sind das?

Die eGK enthält bislang lediglich Versichertenstammdaten und zusätzlich das Foto des Karteninhabers. Über freiwillige Funktionen oder Anwendungen entscheidet der Karteninhaber, also der Versicherte. Entscheidet er sich für die Nutzung bestimmter Funktionen der eGK, zum Beispiel als elektronischer Ogranspendeausweis, gelangen nur mit seinem Einverständnis und nach jeweiliger Legitimation durch Eingabe einer PIN entsprechende Daten auf die elektronische Gesundheitskarte. Die eGK "sammelt" nicht selbständig Daten.

Apothekenverbund


Schölerberg-Apotheke
Iburger Str. 87
49082 Osnabrück
Telefon: 0541/50 51 90

Markt-Apotheke Nahne
Iburger Str. 229
49082 Osnabrück
Telefon: 0541/6 00 27 00

News

7 Tipps zum Inhalieren von Asthmaspray
7 Tipps zum Inhalieren von Asthmaspray

Häufige Fehler vermeiden

Damit ein Asthmaspray gut wirken kann, muss es bis tief in die Lunge vordringen. Doch das ist gar nicht so einfach. Vor allem ältere Patient*innen machen beim Inhalieren einiges falsch.   mehr

Zuckermedikament schützt Auge
Patient bekommt den Augeninnendruck mit einem Goldmann-Ophthalmotonometer  gemessen.

Nützlicher Nebeneffekt

GLP-1-Rezeptoragonisten senken bei Menschen mit Typ-2-Diabetes nicht nur den Blutzucker. Sie schützen offenbar auch vor einem Glaukom.   mehr

Was ist dran am Proteinhype?
Frau sitzt auf Trainingsmatte und bereitet sich einen Protein-Shake zu.

Joghurt mit Eiweiß bitte

Joghurt mit High Protein, Schokolade mit Protein, oder gleich ein ganzes Regal mit Proteinshakes – Lebensmittel mit Proteinzusatz sind aus den Supermarktregalen nicht mehr wegzudenken. Die Versprechen der Industrie sind groß: Wer mehr Proteine isst, nimmt ab, Proteine machen Muskeln und Veganer*innen sind vom Mangel bedroht. Stimmt das?   mehr

Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?
Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?

Überlegt abnehmen

Wer abnimmt, verliert nicht nur Fett. Der Gewichtsverlust geht oft auch mit einem Verlust an Muskelgewebe einher. Dieser Effekt scheint auch bei der Abnehmspritze ausgeprägt zu sein.    mehr

Behörde warnt vor Longevity-Infusionen
Behörde warnt vor Longevity-Infusionen

Fragwürdige Vitamincocktails

Infusionen mit Vitaminen und Aminosäuren gelten auf Social Media als neuer Gesundheitstrend. Unter Schlagworten wie „Longevity“ oder „Biohacking“ werden mehr Schönheit, Energie und gesundes Altern versprochen. Fachleute warnen jedoch vor unterschätzten Risiken.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juni

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Haut schützen, Auslöser meiden

Mit starkem Juckreiz und oft deutlich sichtbaren Hautveränderungen belastet die Neurodermitis Kinder ... Zum Ratgeber
Töpfer-Apotheke
Inhaber Dr. Julius R. Herting
Telefon 0541-94 43 90
Fax 0541-94 43 919
E-Mail info@toepfer-apotheke.de